Einbau-Tipp
Neue Sicherheitsvorschriften bei Wandschalungen
So sparen Sie sich den Aufwand für ein Gegengerüst
Die Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) wurde aktualisiert. Seit 1. Januar 2022 gelten deshalb auf Baustellen neue Sicherheitsvorschriften. Dies bedeutet für Sie als Bauunternehmer insbesondere bei Wandschalungen erheblichen Mehraufwand, da Sie Betonierbühnen mit dreiteiligem Seitenschutz (Rück-, Gegen- und Stirnseite) montieren müssen.
Wir empfehlen Ihnen für solche Anwendungen je nach Betonoberflächenklasse unsere selbstverdichtenden Betonsorten (NPK C385-0 / C365-0 oder C335-0). Sie können damit für den Betoneinbau bis zu einer Höhe von ca. 2.70 m beispielsweise eine Plattformleiter (temporärer Einsatz) mit Fussleisten und Sicherheitsgeländer einsetzen. So erübrigt sich ein Gegengerüst und Sie sparen sich den Zusatzaufwand.
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